… weiter geht’s mit unserer Reise durch den Paragraphen-Dschungel!
Verbot der Tierquรคlerei (TSchG)
ยงย 5 (1) Es ist verboten, einem Tier ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden oder Schรคden zuzufรผgen oder es in schwere Angst zu versetzen.
So weit, so gut – da sind wir uns ja alle einig!
Das, was wir bei diesem Satz im Kopf haben, sind die wirklich brutalen Bilder. Die Frage, die man aber schon auch stellen darf: wo fangen denn Schmerzen, Leiden, Schรคden und (schwere) Angst an?
Und da habe ich auch Bilder von Mini-Hunden im Kopf, die ohne Vorwarnung (Halsband an Flexi-Leine) einfach weitergezogen werden โฆ weil’s mit einem Leichtgewicht an der Leine ja kaum auffรคllt.
Was ich damit sagen will: wir dรผrfen ALLE immer genau hinschauen, wie wir mit unseren Tieren umgehen โฆ und JA, jedes Tier ist da anders und daher ist gerade das Thema mit Angst gar nicht so einfach.
So, und jetzt wird’s lange und zum Teil ziemlich detailliert – was uns schon mal sagt: hier gibt’s wohl 1. ein Thema und 2. viele Menschen, die es einfach nicht akzeptieren wollen (und wir sind noch immer bei der Tierquรคlerei):
ยงย 5 (2) Gegen Abs. 1 verstรถรt insbesondere, wer
1. Zรผchtungen vornimmt, bei denen vorhersehbar ist, dass sie fรผr das Tier oder dessen Nachkommen mit Schmerzen, Leiden, Schรคden oder Angst verbunden sind (Qualzรผchtungen), sodass in deren Folge im Zusammenhang mit genetischen Anomalien insbesondere eines oder mehrere der folgenden klinischen Symptome bei den Nachkommen nicht nur vorรผbergehend mit wesentlichen Auswirkungen auf ihre Gesundheit auftreten oder physiologische Lebenslรคufe wesentlich beeintrรคchtigen oder eine erhรถhte Verletzungsgefahr bedingen:
a) Atemnot,
b) Bewegungsanomalien,
c) Lahmheiten,
d) Entzรผndungen der Haut,
e) Einschrรคnkung physiologischer Funktionen durch teilweise oder gรคnzlich fehlendes Haarkleid, verรคndertes oder teilweise oder gรคnzlich fehlendes Federkleid oder reduzierte oder gรคnzlich fehlende Beschuppung bei Reptilien,
f) Einschrรคnkung physiologischer Funktionen durch Entzรผndungen oder Missbildungen der Augen bzw. deren Anhangsgebilde,
g) Blindheit,
h) Exophthalmus (Anm.: vorgewรถlbte Augen),
i) Taubheit,
j) neurologische Symptome oder Funktionsverlust von Sinnesorganen,
k) Fehlbildungen des Gebisses, des Kiefers oder des Schnabels, sofern diese Fehlbildungen ihren physiologischen Funktionen entgegenstehen,
l) Missbildungen der Schรคdeldecke,
m) Kรถrperformen, bei denen mit groรer Wahrscheinlichkeit angenommen werden muss, dass natรผrliche Geburten nicht mรถglich sind;
Dieser Absatz (2) enthรคlt noch viele andere Punkte (14 insgesamt), die ich hier jetzt auslasse, weil’s sonst wieder unรผbersichtlich wird. Den Link zum kompletten Gesetz findest du im ersten Teil der Serie.
Wir halten also fest, dass alle Qual- oder Defektzuchten in รsterreich nicht erlaubt sind. Das heiรt fรผr uns, dass wir bei der Auswahl unserer Hunde genau darauf schauen dรผrfen / mรผssen, ob sich unser ausgewรคhlter Zรผchter / unsere Zรผchterin auch danach richtet. Ob und wie Rรผckzรผchtungen mรถglich sind, sei jetzt mal dahingestellt – Fakt ist, dass nicht noch weitere Wesen mit Leiden in die Welt gesetzt werden dรผrfen, damit vielleicht irgendwann einmal Hunde mit “normalen” Schnauzen, Kรถpfen, Beinen, Ohren, โฆ entstehen.
Den Zucht-Wahnsinn gibt’s ja leider auch bei anderen Tierarten – als Anhaltspunkt fรผr “KonsumentInnen”, TierรคrztInnen und Behรถrden befindet sich dazu QUEN (Qualzucht-Evidenz-Netzwerk) im Aufbau und liefert gerade fรผr Hunde schon wichtige Informationen, die รผber den Gesetzestext hinausgehen und auf jeden Fall รผberlegenswert sind: https://qualzucht-datenbank.eu/
Ergรคnzend dazu gibt es fรผr diese Tiere auch ein Verbot der Ausstellung, Prรคsentation und Abbildung zu Werbezwecken (ยง8b (1) und (3)!
Auch dazu gab’s schon mal einen lauten Aufschrei eines Veranstaltenden, weil die zustรคndige Behรถrde das Gesetz durchgesetzt und entsprechende Auflagen erteilt hat. Es ist aber eben kein Spaร und genau die Aufgabe von Behรถrden … schade nur, dass sich halt nichts รคndert, solange es keine Gesetze gibt (es ginge ja auch anders).
Es darf daher auch in keiner Werbung zB ein “typischer” Mops vorkommen – sollte dir das doch einmal unterkommen, ist die Information an die Werbetreibenden bzw. an die Tierschutz-Ombudsstelle mรถglich und richtig (so einfach kann Zivilcourage sein).
Dabei geht es nicht um’s Vernadern, es geht darum, dass schwerste Missbildungen normalisiert werden und uns gar nicht mehr so schlimm vorkommen โฆ und die Nachfrage bestimmt das Angebot.
2. die Aggressivitรคt und Kampfbereitschaft von Tieren durch einseitige Zuchtauswahl oder durch andere Maรnahmen erhรถht;
Da ist wohl keine Erklรคrung notwendig, dennoch darf das bei der Auswahl des Zรผchters/der Zรผchterin abgefragt werden.
3. a) Stachelhalsbรคnder, Korallenhalsbรคnder oder elektrisierende oder chemische Dressurgerรคte verwendet oder
b) technische Gerรคte, Hilfsmittel oder Vorrichtungen verwendet, die darauf abzielen, das Verhalten eines Tieres durch Hรคrte oder durch Strafreize zu beeinflussen oder
c) Halsbรคnder oder sonstige Vorrichtungen zur Fixation mit einem Zugmechanismus verwendet, welche keine Stoppfunktion aufweisen, sodass durch Zusammenziehen das Atmen des Hundes erschwert werden kann oder Schmerzen, Leiden oder Schรคden zugefรผgt werden kรถnnen, oder
d) Vorrichtungen zur Bewegungseinschrรคnkung verwendet, wenn diese physiologische Ablรคufe, das Hecheln oder die Wasseraufnahme, verhindern.
Ein ziemlich spannender Punkt, seit d) hinzugekommen ist.
Dass Stachel-, Korallenhalsbรคnder (auch deren Besitz) verboten sind, sollte mittlerweile ja allgemein bekannt sein. Retrieverleinen oder Zughalsbรคnder benรถtigen auf jeden Fall einen Stoppmechanismus, so dass der Hund nicht stranguliert werden kann (auch nicht kurz, auch klar).
Die “Vorrichtungen zur Bewegungseinschrรคnkung” sollten wir uns aber genauer anschauen: Hecheln und Wasseraufnahme muss mรถglich sein (das ist klar – und somit sind Maulschlaufen auch ganz wirklich kein Maulkorbersatz) โฆ und jetzt kommt’s – physiologische Ablรคufe dรผrfen nicht verhindert werden. Genau das lรคsst Interpretationsspielraum fรผr Haltis, kreative “Erziehungsgeschirre”, die Mexican 8 usw. Nachdem “pathologisch” (krankhaft) das Gegenteil “physiologisch” ist, wรผrde ich zumindest den dauerhaften Einsatz solcher Hilfsmittel als kritisch sehen (vielleicht auch den kurzfristigen?). Es kann also kein Fehler sein, wenn wir schon mal vorsorglich (bevor sich dieser Punkt verschรคrft, weil der Sinn dahinter noch immer nicht angekommen ist) die Erziehung und das Training unserer Hunde daraufhin abstimmen, dass wir keine “Zwangs-“Hilfsmittel benรถtigen,
Im nรคchsten Teil beschรคftigen wir uns mit der Hundeausbildung und wo denn das mit dem “Schutz” eigentlich steht. Stay tuned!
1 Kommentar
Hundefreund · 24.04.2025 um 16:49
Paragrafen-Dschungel๐ด๐๏ธ Du sagst esโฆ Aber danke fรผr die kompakte Aufarbeitung! Sehr interessant.
LG