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Mit 01.06.2023 tritt die die neue NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung 2023 in Kraft.

Diese Verordnung regelt den Nachweis der allgemeinen Sachkunde für das Halten von Hunden und den Nachweis der erweiterten Sachkunde für das Halten von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotential und von auffälligen Hunden.

Was heißt das jetzt?

Das Wichtigste (und gar keine so schlechte Idee): es gibt in Zukunft für jeden Hundehaltenden einen NÖ Hundepass … dafür muss man die allgemeine Sachkunde gemacht haben, egal was der Hund kann, welche Prüfungen, Sportarten etc. man danach noch geplant hat.
Für Haltende von Hunden “mit erhöhtem Gefährdungspotential” (umgangssprachliche als Listenhunde bezeichnet) ändert sich nicht so viel, da sie ja schon bisher die erweiterte Sachkunde machen mussten.

Die allgemeine Sachkunde besteht aus:

💜🐶 einer einstündigen Information durch eine Tierärztin / einen Tierarzt, bei der es um die Themen

  • Gesundheit von Hunden (Haltung, Pflege, Ernährung, …)
  • Auswirkung von Krankheiten (Sozialverhalten, Verletzungen, altersbedingte Erkrankungen,…) geht.

💜🐶 einer zweistündigen Information durch eine Trainerin / einen Trainer zu den Themen

  • Mensch-Hund-Beziehung
  • Wesen und Verhalten
  • Sprache des Hundes
  • Stress und Maßnahmen zur Stressvermeidung
  • Angst- und Aggressionsverhalten
  • Gehorsam – Lernverhalten

Wer genau die allgemeine Sachkunde bis wann absolvieren muss (außer bei NeuhundebesitzerInnen) konnte ich aus den mir derzeit vorliegenden Verordnungen noch nicht herauslesen.
Es sind auch noch einige Details in Klärung, um für alle Beteiligten Rechtssicherheit herzustellen.

Ich halte euch hier im Blog auf dem Laufenden!

Kategorien: Blog

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