Ab dem 01.06.2023 treten die Neuerungen in Kraft … aber was genau steht denn jetzt drinnen?

Alle Details (wer darf unter welcher Voraussetzung einen Hund halten / führen und welche Pflichten gibt’s und überhaupt und sowieso) findet ihr hier!

Die wichtigste Änderung: bereits bei der Anmeldung eines Hundes (egal, ob man schon einmal einen hatte oder jetzt ein zweiter dazukommt) ist ein Nachweis über die allgemeine Sachkunde erforderlich.

Das gilt für ALLE Hunde (egal welcher Rasse oder Herkunft)!
“Listenhunde” brauchen dann noch zusätzlich (wie schon bisher) die erweiterte Sachkunde.

Inhalte der allgemeinen Sachkunde (Auszug aus der Verordnung):

Es wird in nächster Zeit in Kooperation mit Tierärztinnen/Tierärzten auf jeden Fall ein entsprechendes Angebot geben. Wer darauf nicht warten möchte, kann natürlich jederzeit gerne auch auf das Einzeltraining zurückgreifen oder schreibt mir ganz einfach eine kurze Nachricht!

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