Diskussionen und Petitionen gibt’s derzeit ja wieder jede Menge (Schlagwort “Schutz”) … und sehr oft glauben wir ja etwas zu wissen oder nehmen eine Position ein, weil’s halt jemand so logisch erklärt und beschrieben hat.
Ich möchte dann aber immer wissen: was steht denn im Gesetz und welche Alternativen kann man dort schon rauslesen (oder lässt es keine zu)?
Also habe ich angefangen, alle Dinge, die für Hundebesitzerinnen und -besitzer interessant sein könnten, zusammenzuschreiben … und es wurde richtig, richtig viel und manchmal auch eine mühsame Sucherei, bis ich das richtige Dokument gefunden habe!
Deshalb habe ich für euch einige Infos in leicht verdaubare Stückchen zerteilt (daher sind es nur Auszüge ohne Anspruch auf Vollständigkeit – Stand 04/2025) … und es wird eine Serie über ein paar Wochen, weil schon im Tierschutzgesetz wirklich spannende Dinge stehen, die man auf jeden Fall wissen sollte.
Wer’s noch genauer wissen möchte, darf sich gerne die Gesamtheit “reinziehen”:
Tierschutzgesetz (RIS)
Tierschutzkonforme Ausbildung von Hunden (RIS)
Wir starten mit …
§ 1 Tierschutzgesetz (TSchG) – Zielsetzung
“Ziel dieses Bundesgesetzes ist der Schutz des Lebens und des Wohlbefindens der Tiere aus der besonderen Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf.”
Dazu ist wohl keine gesonderte Erklärung notwendig, trotzdem sollte wir diesen Grundsatz im Hinterkopf behalten, wenn wir mit dem einen oder anderen Paragraphen vielleicht nicht so glücklich sind 😉
§ 3 Tierschutzgesetz (TSchG) – Geltungsbereich
“Abs. (4) Dieses Bundesgesetz gilt nicht für die Ausübung der Jagd und der Fischerei. Nicht als Ausübung der Jagd oder der Fischerei gelten
1. die Haltung und Ausbildung von Tieren, die zur Unterstützung der Jagd oder der Fischerei eingesetzt werden,
2. die Haltung von Tieren in Gehegen zu anderen als jagdlichen Zwecken,
3. die Haltung von Fischen zu anderen Zwecken als der Fischerei.”
Will sagen: Tiere, die wir essen möchten (Jagd, Fischerei, andere Nutztiere), unterliegen etwas anderen Vorgaben, NICHT aber zB der Jagdhund.
§ 4 Tierschutzgesetz (TSchG) – Begriffsbestimmungen
“1. Halter: jene Person, die ständig oder vorübergehend für ein Tier verantwortlich ist oder ein Tier in ihrer Obhut hat;
2. Haustiere: domestizierte Tiere der Gattungen Rind, Schwein, Schaf, Ziege und Pferd, jeweils mit Ausnahme exotischer Arten, sowie Großkamele, Kleinkamele, Wasserbüffel, Hauskaninchen, Haushunde, Hauskatzen, Hausgeflügel und domestizierte Fische;
3. Heimtiere: Tiere, die als Gefährten oder aus Interesse am Tier im Haushalt gehalten werden, soweit es sich um Haustiere oder domestizierte Tiere der Ordnungen der Fleischfresser, Nagetiere, Hasenartige, Papageienvögel, Finkenvögel, Taubenvögel und der Klasse der Fische handelt;”
Wir sind also sowohl Haus- als auch Heimtierhalterinnen und -halter (und da wurde doch glatt vergessen zu gendern 😉).
Nächste Woche geht’s weiter … mit Tierquälerei und warum Maulschlaufen, Haltis, Mexican 8 & Co. ein Thema sind …
1 Kommentar
Hundefreund · 04.04.2025 um 09:14
Ein echt interessanter Artikel,
es lohnt sich echt, dass man auch mit den Gesetzen und deren Auslegungen vertraut ist. „Freue“ mich auf die nächsten Blogs!
LG